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Niedersachsen – Verbände kritisieren: Wahlkreisreform benachteiligt Frauen


Landtag Niedersachsen
Verbände kritisieren: Wahlkreisreform benachteiligt Frauen

Von dpa, t-online
14.10.2025Lesedauer: 1 Min.
Niedersachsens Landtag (Symbolbild): Der Frauenanteil beträgt aktuell etwas mehr als ein Drittel.Vergrößern des Bildes
Niedersachsens Landtag (Symbolbild): Der Frauenanteil beträgt aktuell etwas mehr als ein Drittel. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-bilder)
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Frauenverbände in Niedersachsen sehen die geplante Wahlkreisreform kritisch. Sie befürchten eine Benachteiligung von Frauen.

Die geplante Wahlkreisreform in Niedersachsen hat bei Frauenverbänden für Kritik gesorgt. Die Reform, die von der SPD und den Grünen initiiert wurde, erhöht die Anzahl der Wahlkreise von 87 auf 90. Diese Änderung könnte die Chancen von Politikerinnen, in den Landtag einzuziehen, verringern, so der Landesfrauenrat und der Deutsche Juristinnenbund.

In einem Brief an Ministerpräsident Olaf Lies schildern die Institutionen, dass ein Wahlverfahren gestärkt werde, das Frauen faktisch benachteilige. Denn: Der Frauenanteil unter den Abgeordneten mit Direktmandat sei mit 27 Prozent deutlich niedriger als bei den Abgeordneten, die über die Listen eingezogen seien (46 Prozent). Die Interessenvertretungen fordern daher, die Anzahl der direkt zu gewinnenden Wahlkreise auf maximal die Hälfte der Mandate zu begrenzen.

Landtag Niedersachsen: Frauenanteil bei 36 Prozent

Frauen sind im Landtag deutlich unterrepräsentiert: Der Frauenanteil unter den 146 Abgeordneten liegt derzeit bei 36 Prozent. SPD und Grüne hatten daher in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, sich für ein Paritätsgesetz einzusetzen. Aber: "Die vorgesehene Erhöhung der Direktmandate läuft diesem Ziel diametral entgegen", kritisierte die Vorsitzende des Landesfrauenrates, Barbara Hartung. Auch die Landesvorsitzende des Deutschen Juristinnenbunds, Brigitte Meyer-Wehage, forderte weniger Direktmandate und dafür eine Stärkung des Listenwahlrechts, "um strukturelle Benachteiligungen zu vermeiden".

Die Reform ist notwendig, da der Staatsgerichtshof festgestellt hatte, dass die Zahl der Wahlberechtigten bei der Landtagswahl 2022 in zu vielen Wahlkreisen zu sehr vom Durchschnitt abwich. Die geplanten Änderungen sollen erstmals bei der Landtagswahl 2027 in Kraft treten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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